mitten in der Montan Region Erzgebirge

Hotel Sächsischer Hof in Scheibenberg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung im Hotel Sächsischer Hof

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur

Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels

(im weiteren „Hotel“ genannt). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren

Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

  1. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich

vereinbart wurde.

  1. Vertragsabschluß, -partner; Verjährung
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel

steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem

Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem

Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  1. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen

regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren

kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf

einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten

Leistungen zu erbringen.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen

weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom

Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der

Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel

allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis

angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.

  1. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der

Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht

und das Hotel dem zustimmt.

  1. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne

Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und

unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von

8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu

verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen

Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu

verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich

vereinbart werden.

  1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung

des Hotels aufrechnen oder mindern.

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform und

muss vom Hotel schriftlich bestätigt werden.

  1. Stornierungen von Einzelreservierungen sind bis 8 Tage vor Ankunft kostenfrei möglich. Danach

berechnet das Hotel abhängig von der gebuchten Leistung folgende Sätze: 90 % des Preises für

Übernachtung / Frühstück, 70% des Preises für Übernachtung / Halbpension und 60% des Preises für

Übernachtung / Vollpension.

  1. Stornierungen von Kleingruppen (10 bis 19 Personen) sind für das gesamte Kontingent bis 2 Wochen

vor Ankunft kostenfrei möglich. Danach berechnet das Hotel abhängig von der gebuchten Leistung

folgende Sätze: 90 % des Preises für Übernachtung / Frühstück, 70% des Preises für Übernachtung /

Halbpension und 60% des Preises für Übernachtung / Vollpension.

  1. Stornierungen von Gruppen (ab 20 Personen) sind für das gesamte Kontingent bis 6 Wochen vor

Ankunft kostenfrei möglich. Danach berechnet das Hotel abhängig von der gebuchten Leistung folgende

Sätze: 90 % des Preises für Übernachtung / Frühstück, 70% des Preises für Übernachtung /

Halbpension und 60% des Preises für Übernachtung / Vollpension.

  1. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit

anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen

Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung gegen die Stornogebühren gem.

IV.2. oder IV.3. oder IV.4. der Zimmer aufzurechnen.

  1. Rücktritt des Hotels

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung im Hotel Sächsischer Hof

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart

wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf

Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das

Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  1. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich

zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende

Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher

Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das

Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den

reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit

gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen

ist; ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  2. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  4. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der

Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise hat grundsätzlich bis 18.00 am

vereinbarten Tag zu erfolgen, es sei denn, es wird schriftlich eine spätere Anreise mit dem Hotel

vereinbart. Andernfalls kann das Hotel das gebuchte Zimmer anderweitig vergeben.

  1. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur

Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für

dessen vertragsüberschreitende Nutzung 90% des Listenpreises für Übernachtung / Frühstück in

Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es

frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt

entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem

Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die

Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den

Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden

bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die

Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  1. Für eingebrachte Sachen von Beherbergungskunden haftet das Hotel den Kunden nach den

gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 10.000,–

je Zimmer und Tag. Für Sachen, die von Restaurantkunden dem Hotel zur Aufbewahrung übergeben

wurden, haftet das Hotel den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens € 5.000,– je

Restaurantkunde und Tag. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von €

10.000,- im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde

unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem

Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1

Satz 2 bis 4 entsprechend.

  1. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen

Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei

Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter

Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

  1. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und

Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,

Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1

Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen

für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den

Kunden sind unwirksam.

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen

Verkehr Annaberg-Buchholz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO

erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung im Hotel Sächsischer Hof

  1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist

ausgeschlossen.

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme

unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Hotel Sächsischer Hof

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-

und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren,

Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen (z. B.: Übernachtungen)

und Lieferungen des Hotels (im weiteren einheitlich „Hotel“ genannt).

  1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung

zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde

nicht Verbraucher ist.

  1. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich

vereinbart wurde.

  1. Vertragsabschluß, -partner, Haftung, Verjährung
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind

die Vertragspartner.

  1. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler

oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch

für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung

zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels

auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe

zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und

einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig

auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

  1. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen

Verjährungsfrist des § 199 I BGB . Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in

fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder

grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten

bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen

des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum

zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein

für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen,

höchstens jedoch um 5% erhöht werden.

  1. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne

Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche

Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8%

über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über

dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  1. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung

und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung

des Hotels aufrechnen oder mindern.

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
  2. Ein Rücktritt des Kunden -auch teilweise- von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der

Schriftform und muss vom Hotel schriftlich bestätigt werden.

  1. Stornierungen von Einzelreservierungen sind bis 8 Tage vor Ankunft kostenfrei möglich. Danach berechnet

das Hotel 80 % des Zimmerpreises. Bei Stornierungen innerhalb von 2 Tagen vor vereinbarter Ankunft

berechnet das Hotel zusätzlich 80% der vereinbarten Tagungspauschale.

  1. Stornierungen von Kleingruppen (10 bis 19 Personen) sind für das gesamte Kontingent bis 2 Wochen

vor Ankunft kostenfrei möglich. Danach berechnet das Hotel 80 % des Zimmerpreises. Bei Stornierungen

innerhalb von 4 Tagen vor vereinbarter Ankunft berechnet das Hotel zusätzlich 80% der vereinbarten

Tagungspauschale.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Hotel Sächsischer Hof

  1. Stornierungen von Gruppen (ab 20 Personen) sind für das gesamte Kontingent bis 6 Wochen vor Ankunft

kostenfrei möglich. Danach berechnet das Hotel 80 % des Zimmerpreises. Bei Stornierungen innerhalb

von 4 Tagen vor vereinbarter Ankunft berechnet das Hotel zusätzlich 80% der vereinbarten Tagungspauschale.

  1. Vorstehende Regelungen der Punkte IV.2, IV.3. und IV.4 gelten auch für Teilnehmer, die zur Veranstaltung

nicht erschienen sind (no show) und für die keine vom Hotel bestätigte vorherige Stornierung vorliegt.

  1. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit

anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen

Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung gegen die Stornogebühren gem.

IV.2. oder IV.3. oder IV.4. der Zimmer aufzurechnen.

  1. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern IV.2., IV.3. und IV.4. berücksichtigt.
  2. Rücktritt des Hotels
  3. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart

wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen

anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde

auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das

Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  1. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise

falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des

Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher

Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme

hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen

des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich

des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  2. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
  3. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur in Absprache mit dem Hotel möglich. Sie bedarf der schriftlichen

Bestätigung des Hotels. Es wird dann die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Für eine Verringerung

der Teilnehmerzahl gelten die Stornobedingungen gem. IV.

  1. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel

diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung

stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

  1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen

bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung

der Gemeinkosten berechnet.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von

Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden.

  1. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel

von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des

Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen

oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit

das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf

das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

  1. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen

zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

  1. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt,

kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

  1. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden

nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit

das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  1. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
  2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des

Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder

Seite 2 von 3 AGB Veranstaltungen SH Version 09.2009.doc

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Hotel Sächsischer Hof

Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder

Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit.

  1. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür

einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis

nicht, so ist das Hotel berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.

Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit

dem Hotel abzustimmen.

  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich

zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden

vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des

Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis

frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  1. Haftung des Kunden für Schäden
  2. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar (auch vom Hotel von Dritten für die Veranstaltung

geliehenem Inventar), die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige

Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

  1. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen,

Bürgschaften) verlangen.

  1. Schlussbestimmungen
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden

sind unwirksam.

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen

Verkehr Annaberg-Buchholz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt

und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

  1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam

oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen

gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Hotel Sächsischer Hof

Markt 6

09481 Scheibenberg

Telefon: 037349 / 1300-100

E-Mail: info@hotel-saechsischerhof.de

Unser Restaurant ist von

Montag Ruhetag

Dienstag – Sonntag

11:00 Uhr bis 21:00 Uhr geöffnet